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Krankmeldung und Beurlaubung

Krankmeldung und Beurlaubung

Ihr Kind ist erkrankt.

Wir bitten Meldung der Abwesenheit mit Hilfe des Schulmanagers zum frühestmöglichen Zeitpunkt, in jedem Falle aber vor Unterrichtsbeginn um 7.55 Uhr.
Für Notfälle nimmt darüber hinaus unter 08803 48925-10 ein Anrufbeantworter Ihre Mitteilung jederzeit entgegen. Bitte geben Sie in jedem Falle Name und Klasse Ihres Kindes an!

Sollten Sie Ihr Kind telefonisch krankmelden, so ist es in jedem Falle erforderlich, der Schule eine schriftliche Krankheitsanzeige beziehungsweise -bestätigung zu übermitteln. Diese ist dem jeweiligen Klassenleiter innerhalb von zwei Tagen nach Beginn der Erkrankung vorzulegen! Einen entsprechenden Vordruck haben wir für Sie vorbereitet:


Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen oder bei Zweifeln an der Erkrankung kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. In jedem Fall verlangen wir dies, wenn die Erkrankung mehr als 5 zusammenhängende Unterrichtstage andauert.

meldepflichtige Krankheiten

Sie werden gebeten, die Schule im Falle einer Krankheit, welche das Infektionsschutzgesetz betrifft ohne Zeitverzögerung zu informieren, sodass wir in Zusammenarbeit mit dem Gesundheitsamt gegebenenfalls notwendige Maßnahmen ergreifen können. Besonders wichtig ist dies bei schwangerschafts-relevanten Infektionskrankheiten wie z.B. Ringelröteln, Mumps, Masern, Keuchhusten, Windpocken, Scharlach, Influenza (Virusgrippe), Röteln oder Hepatitis A.
Alle diesbezüglich wichtigen Informationen erhalten Sie, auch in anderen Sprachen, auf den Seiten des Robert-Koch-Instituts: hier

Sie möchten Ihr Kind bereits im Vorfeld beurlauben lassen.

Wenn Sie bereits im Vorfeld wissen, dass Ihr Kind zu einem bestimmten Zeitpunkt am Schulbesuch verhindert sein wird, so beantragen Sie bitte rechtzeitig eine Beurlaubung bei der Schulleitung (Herr Puzik). Hierfür können Sie ebenfalls den Schulmanager benutzen. Da für Beurlaubungen recht strikte Auflagen gelten, beachten Sie bitte unbedingt diese Informationen.

Ihr Kind kann nicht am Sportunterricht teilnehmen.

Sollte Ihrem Kind  die aktive Teilnahme am Sportunterricht nicht möglich sein, so bitten wir, dem entsprechenden Sportlehrer eine schriftliche Begründung zukommen zu lassen. Für eine längerfristige Befreiung (ab der zweiten Woche) ist die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses erforderlich. Auch dieses wird direkt dem Sportlehrer vorgelegt, der es dann an die Schulleitung weiterleitet. Wir möchten darauf hinweisen, dass eine Sportbefreiung nur von der aktiven Teilnahme, nicht aber von der Anwesenheit im Unterricht entbindet. Vom Sport befreite Schülerinnen und Schüler nehmen grundsätzlich am Unterricht teil, da auch Theorie und Fachkenntnisse zum Unterrichtsstoff gehören. Davon abweichende Regelungen können nur in Ausnahmefällen getroffen werden.