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Häufige Fragen

Wann darf mein Kind das Schulgelände verlassen?

Während der Unterrichtszeit (und dazu gehören auch die beiden Pausen) ist das Verlassen des Schulgeländes natürlich untersagt, da wir andernfalls unserer Aufsichtspflicht nicht nachkommen können. Diese Unterrichtszeit endet je nach Stundenplan um 13.00 Uhr oder in einzelnen Fällen um 12.15 Uhr.

An wen wende ich mich bei Lese-Rechtschreib-Störung?

Grundsätzlich ist es so, dass der Nachteilsausgleich bei Lese-Rechtschreib-Störung durch den Schulleiter gewährt wird (§35 Abs. 2 BaySchO).

Wie erhalten wir finanzielle Unterstützung bei Klassenfahrten?

Klassen- und Studienfahrten sollen allen Schüler/Innen ermöglicht werden. Daher gibt es bei Bedarf die Möglichkeit, beim Elternbeirat einen Antrag auf Finanzierungszuschuss zu stellen.

Wie kann ich den Terminplan in der Monatsansicht darstellen?

Am Smartphone wird der Terminplan immer in der Tagesansicht geöffnet, was auf dem kleinen Display für viele Nutzer wohl auch der sinnvollste Modus ist.

Fragen zu Microsoft365

Für die Organisation und Umsetzung unseres digital unterstützten Unterrichts sowie für das Fach IT setzt die Staatliche Realschule Peißenberg Microsoft 365 ein.

Wie kann ich ein Schließfach anmieten?

Die in unserer Schule verfügbaren Schließfächer werden von der Firma Astra verwaltet.

Muss ich für den IT-Unterricht einen PC kaufen?

Aus Gesprächen mit Eltern wissen wir, dass sich das angemessene Üben des Tastschreibens für einige Schülerinnen und Schüler schwierig gestaltet.
Im Rahmen des IT-Unterrichts sind jedoch ab der sechsten Klasse regelmäßiges Üben und das Anfertigen der entsprechenden Hausaufgaben unabdingbar für den schulischen Erfolg.

Welche Bedingungen gelten für eine Beurlaubung

Um wiederkehrende Fragen zu beantworten und möglicher Frustration auf Ihrer Seite vorzubeugen, möchte ich gerne die Grundsätze darlegen, die wir als Schule bei der Beurlaubung von Schülern zu beachten haben.